Einträge von bichler

Willenserklärung

Eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, nach der im Fall einer (groben) Verletzung der Interessen der Gesellschaft oder der Pflichten des Gesellschafters keine Abfindung zu leisten ist, ist sittenwidrig, damit nichtig und nicht grundsätzlich als Vertragsstrafe zulässig.

BGH, Urteil vom 29.04.2014, II ZR 216 / 13

Tenor:   Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.   Von Rechts wegen   Tatbestand   1 Die Klägerin war Gesellschafterin der beklagten GmbH mit einem Anteil von 49,6% und bis zur Niederlegung des Amts am 28. Juni 2010 auch […]

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Der nachträgliche Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert wurde und ob die Veräußerung freiwillig oder unfreiwillig erfolgte. Hat sich die Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft durch einen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a.F. begünstigten Erwerb erhöht, können bei einer anschließenden Veräußerung von Gesellschaftsanteilen die Steuerbegünstigungen nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG nur insoweit entfallen, als der Gesellschafter nach der Veräußerung nicht mehr in Höhe des begünstigt erworbenen Gesellschaftsanteils beteiligt ist.

BFH, Urteil vom 26.02.2014, II R 36 / 12

I.     1 Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres am 30. März 2004 verstorbenen Ehemanns. Dieser war u.a. Kommanditist der E-KG und der B-KG. Vor dem Erbfall waren an der E-KG die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann mit Kommanditanteilen in Höhe von 76.694 € bzw. 689.988 € und an der B-KG mit […]

Arten der sonstigen Einkünfte

Begnügt sich ein Ehegatte mit der Zuwendung von laufenden Zahlungen unter Verzicht auf Pflichtteils- oder ähnliche Ansprüche ( Zugewinnausgleich), ist im Regelfall von einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auszugehen, sofern das den Vermögensübernehmern/ Erben überlassene Vermögen ausreichend ertragfähig ist und die Parteien ihren Verpflichtungen wie vereinbart oder durch Vermächtnis bestimmt nachkommen. Die Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen korrespondiert lediglich materiellrechtlich mit der Steuerbarkeit der privaten Versorgungsrente. Der Begünstigte ist deshalb zum Klageverfahren des Verpflichteten nicht notwendig beizuladen.

Finanzgerichtsordnung

Die Vollziehung eines auf § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009 beruhenden Erbschaftsteuerbescheids ist wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens Az. 1 BvL 21/12 auf Antrag des Steuerpflichtigen auszusetzen oder aufzuheben, wenn ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt jedenfalls vor, wenn der Steuerpflichtige mangels des Erwerbs liquider Mittel zur Entrichtung der festgesetzten Erbschaftsteuer eigenes Vermögen einsetzen oder die erworbenen Vermögensgegenstände veräußern oder belasten muss. An der Rechtsprechung, nach der eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung nicht zu gewähren ist, wenn zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird, hält der Senat nicht mehr fest.

Arbeitnehmer und Betrieb

Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung des Schwellenwerts für die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Anteilseigner und Arbeitnehmervertretern nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG nicht zu berücksichtigen, da es an einem Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber des Entleiherbetriebes fehlt.

OLG Hamburg, Beschluss vom 31.01.2014, 11 W 89 / 13

Die Parteien streiten um die Besetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin.   Die Antragsgegnerin, die P. T., hat in ihren in Deutschland unterhaltenen Betriebsstätten in der Vergangenheit regelmäßig insgesamt mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt, so dass ein nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitBestG) paritätisch zu besetzender Aufsichtsrat zu bilden war. Nach Mitteilung der Antragsgegnerin vom 26.11.2012 […]

Versorgungsausgleich

Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährten Kompensationsleistungen ausreichend abgemildert werden. Maßstab für die Inhaltskontrolle eines Versorgungsausgleichsausschlusses ist, ob dieser im Gesamtergebnis eine hinnehmbare und gerechtfertigte Lastenverteilung darstellt; der Halbteilungsgrundsatz (§ 1 Abs. 1 VersAusglG) ist kein Maßstab für die Inhaltskontrolle. Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden.

BGH, Beschluss vom 29.01.2014, XII ZB 303 / 13

Tenor: Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des 11. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21. Mai 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.   Gründe I. 1 Die beteiligten Eheleute streiten im Scheidungsverbund um Versorgungsausgleich sowie […]

Aktiengesetz

Eine Klausel im Gesellschaftsvertrag einer zweigliedrigen Personen oder Kapitalgesellschaft, die bestimmt, dass jeder der beiden (gleich hoch beteiligten) Gesellschafter berechtigt ist, dem jeweils anderen Teil seine Gesellschaftsbeteiligung unter Nennung eines bestimmten Preises zum Ankauf anzubieten, und dass der Angebotsempfänger verpflichtet ist, bei Nichtannahme dieses Angebots seine Gesellschaftsbeteiligung an den Anbietenden unverzüglich zum gleichen Kaufpreis zu verkaufen und abzutreten (sog. Russian-Roulette-Klausel), ist nicht per se unwirksam. Dies gilt auch für eine Klausel, die im Zusammenhang mit einer solchen Russian- Roulette-Klausel eine Beendigung der Anstellungsverhältnisse des ausscheidenden Gesellschafters und dessen Verpflichtung zur Niederlegung seiner Ämter in der Gesellschaft anordnet. Insbesondere schränkt eine derartige Klausel den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft in Auswahl und Bestellung der Person des Vorstands nicht unzulässig ein und verstößt nicht gegen § 84 AktG.

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2013, 12 U 49 / 13

I.     Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 20.12.2012, Az. 1 HK O 1608/12, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.     II.     Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.     III.     Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung […]