Allgemeine Geschäftsbedingungen der GoingPublic Media AG

AGB für Leser

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GoingPublic Media AG (vertreten durch den Vorstand, Hofmannstr. 7a, 81379 München, Amtsgericht München, HRB 119 293) über Bestellungen von Abonnements, Einzelheften und weiteren Publikationen über die Internet-Shops der GoingPublic Media AG.

1) Allgemeines:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GoingPublic Media AG (nachfolgend GoingPublic genannt) gelten für Angebote und Lieferungen von Abonnements und Einzelausgaben an Verbraucher und Unternehmen (nachfolgend „Kunde“ genannt). Von GoingPublic werden ausdrücklich solche Bedingungen nicht anerkannt, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder von diesen abweichen.

2) Angebot, Vertragsschluss, Lieferungsvorbehalt: I) Sowohl die Internetseiten als auch die Anzeigen in der Print-Publikation und andere Werbematerialien sind nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Gibt ein Kunde eine Online-Bestellung auf, so stellt dies ein bindendes Angebot dar. Sobald die Bestellung aufgegeben wurde, erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in der die Einzelheiten der Bestellung nochmals aufgeführt werden. Dies stellt die Annahme des Angebotes im Sinne der §§ 145ff BGB. dar. Für den Fall, dass einzelne Produkte oder Publikationen nicht mehr lieferbar sein sollten, besteht kein Lieferungsanspruch. GoingPublic ist dazu berechtigt, Waren nur teilweise auszuliefern. Besondere Vereinbarungen, spezielle Nebenabreden und Änderungen des Vertrages, bedürfen der Schriftform. II) Bei Lieferung auf Rechnung oder Zahlung per Lastschrift bringt GoingPublic die Ware, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, innerhalb von 2 Werktagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung bzw. bei Abonnements innerhalb von zwei Werktagen nach offiziellem Erscheinungstermin in Versand. III) Insofern die Bearbeitung von Bestellung und Abonnements termingerecht gewährleistet sein soll, müssen Änderungen von Adressdaten, Zahlart- oder Bankangaben rechtzeitig bei GoingPublic eingehen. Im Falle eines Umzugs des Kunden ist die neue Anschrift anzugeben, Mängel in der Zustellung sind zudem zeitnah anzuzeigen. Für den Fall, dass bestellte Exemplare verspätet oder gar nicht eintreffen, übernimmt GoingPublic keine Haftung und hat auch keinen Ersatz zu leisten.

3) Widerrufsrecht, Kündigungsfrist: I) Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (beispielsweise Brief, E-Mail) oder – insofern ihm das Produkt vor Fristablauf überlassen wurde – durch Rücksendung des Produktes widerrufen. Dieser Widerruf steht dem Kunden gemäß § 355 BGB zu, insofern ihm das Produkt auf dem Wege des Fernabsatzes im Sinne von § 312b BGB geliefert wurde. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem das Produkt beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten eingegangen ist. Um die Widerrufsfrist zu wahren, genügt es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden.

Der Widerruf ist zu übersenden an:

GoingPublic Media AG
Stichwort „Widerruf“
Hofmannstr. 7a
81379 München

E-Mail: abo@goingpublic.de

II) Bis zu einem Bestellbetrag von 40,– Euro hat der Kunde die regelmäßigen Kosten zu tragen, die bei einer Rücksendung des Produkts anfallen. Dies gilt nicht, sollte das gelieferte Produkt nicht dem bestellten Produkt entsprechen. III) Ein Widerruf ist bei CD-ROMs für den Fall ausgeschlossen, dass der Kunde die Produkte entsiegelt hat. Ein Widerruf ist ebenso ausgeschlossen, sollten Produkte speziell für den Kunden angefertigt oder auf dessen Bedürfnisse hin angepasst worden sein. IV) Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht bis sechs Wochen vor Ablauf der Bezugsfrist gekündigt wird.

4) Preise und Zahlungen: I) Die von GoingPublic genannten Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. II) Auf der Website angebotene Abonnements werden für den Zeitraum des Bezugs im Voraus in Rechnung gestellt. Der regelmäßige Bezugszeitraum des Abonnements beträgt 12 Monate, das Abonnement verlängert sich im Anschluss ohne fristgerechte Kündigung automatisch. Die zum Tage des Vertragsschlusses gültige Preisliste behält für den Bezugszeitraum ihre Gültigkeit. Verlängert sich das Abonnement, dann gilt die zum Tag der Verlängerung gültige Preisliste. III) Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen auf das Konto von GoingPublic zu überweisen. Der Kunde kommt mit Zahlungen in Verzug, wenn er nicht spätestens nach 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder einer gleichwertigen Aufstellung zur Zahlung den Rechnungsbetrag leistet. IV) Gegen Ansprüche von GoingPublic kann nur mit unbestrittenen und rechtkräftigen Gegenansprüchen aufgerechnet werden. V) Im Falle einer Nichteinlösung einer Lastschrift – deren Ursache beim Zahlungspflichtigen liegt – hat dieser die GoingPublic entstandenen Bankspesen zu tragen.

5) Versand, Versandkosten und Eigentumsvorbehalt:
I) Die Ware wird innerhalb von zwei Werktagen nach Auftragseingang in den Versand gegeben. II) Jene von GoingPublic gelieferten Produkte bleiben solange im Eigentum von GoingPublic, bis der Kunde sämtliche Ansprüche erfüllt hat. Insofern sich der Kunde vertragswidrig verhält, vor allem bei Zahlungsverzug, berechtigt dies GoingPublic, auch ohne angemessene Frist vom Vertrag zurückzutreten. III) Treten besondere Umstände auf – wie etwa die Auslieferung von mehr als 3 Produkten oder der Lieferung der Produkte in Länder außerhalb der EU-Mitgliedstaaten – behält sich GoingPublic vor, zusätzliche Versandkosten gesondert in Rechnung zu stellen. IV) Die gemachten Angaben über Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit nicht ein fixer Liefertermin zugesagt wurde. Werden Lieferfristen überschritten, berechtigt dies nicht zum Rücktritt. V) Treten Verzögerungen im Versand durch höhere Gewalt (hierzu zählen u.a. Naturkatastrophen, behördliche Erlasse oder Streiks), hat GoingPublic diese auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnlichen Ereignisse bei Zulieferern oder anderen Lieferanten eintreten.

6) Gewährleistung:
I) Mangelhafte Produkte sind an die unter Punkt 3)I) genannte Adresse zu senden. Hierbei ist das Original des Lieferscheins beizufügen. GoingPublic trägt für den Fall mangelhafter Produkte und deren Rücksendung die Versandkosten. II) Im Falle der Gewährleistung steht dem Kunden zunächst ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung zu. III) Ist die Nacherfüllung durch GoingPublic nicht möglich oder zögert sie sich über angemessene Fristen und von GoingPublic zu vertretenden Gründen hinaus, schlägt die Nacherfüllung aus anderen Gründen fehl oder ist dem Kunden nicht zumutbar, dann ist der Kunde nach der Wahl zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder kann eine Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen.

7) Haftung:
Die Haftung von GoingPublic ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Produkte begrenzt. Das gilt nicht für den Fall eines arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Abgabe einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts, insofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Schaden bzw. eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist.

8) Datenschutz, Links auf andere Internetseiten:
I) GoingPublic weist darauf hin, dass den Geschäftsverkehr mit dem Kunden betreffende Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. II) Personenbezogene Daten, die uns über die Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie GoingPublic anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtlich Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen. III) Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird GoingPublic auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Kunden veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die GoingPublic über den Kunden gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:

GoingPublic Media AG
Stichwort „Personenbezogene Daten“
Hofmannstr. 7a
81379 München

Tel: 089-2000 339-0
E-Mail: info@goingpublic.de

IV) Soweit GoingPublic von den Websiten www.goingpublic.de, www.vc-magazin.de, www.unternehmeredition.de, www.investorrelations.de, www.hv-magazin.de, www.ma-dialogue.de und www.fus-magazin.de auf die Webseiten Dritter verweist oder verlinkt, kann GoingPublic keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Webseiten übernehmen. Da GoingPublic keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte hat, sollte der Kunde die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

9) Sonstiges:
I) Es gilt deutsches Recht. II) Gerichtsstand für Vollkaufleute (im Sinne des Handelsgesetzbuches) für sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München. IV) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden oder unwirksam sein, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. V) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen bedürfen, um wirksam zu werden, der Schriftform.

AGB für Anzeigenkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GoingPublic Media AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GoingPublic Media AG (vertreten durch den Vorstand, Hofmannstr. 7a, Amtsgericht München, HRB 119293) über Anzeigengeschäfte und ähnliche Aufträge.

I. Allgemeines
1. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages oder ähnlicher Aufträge (Corporate Publishing, Studienerstellung etc.) erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils aktuellen Preislisten der GoingPublic Media AG – Auftragnehmer – an.
II. Vertragsgegenstand
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung treibenden oder sonstigen Interessenten (Auftraggeber) in einem drucktechnischen Erzeugnis zum Zwecke der Verbreitung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter, technische Sonderausführungen, Erstellung von Kundenmagazinen, Studien oder sonstige Dienstleistungsaufträge.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer II.2. genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
III. Vertragsabschluss, Preise und Rabatte
1. Angebote der GoingPublic Media AG sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Anzeigenauftrages durch den Auftragnehmer oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche Abreden, insbesondere im Hinblick auf abweichende Gestaltungen von diesen AGBs sind unwirksam.
2. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
3. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die jeweils gültigen Preislisten der GoingPublic Media AG zu halten. Die vom Auftragnehmer gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
4. Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; nicht jedoch vor Ablauf von sechs Wochen nach Bekanntgabe.
6. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% erforderlich.
IV. Druckunterlagen
1. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigentexte und einwandfreier Druckunterlagen sowie der Beilagen und Beihefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer – sofern möglich fernmündlich – unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel auch in den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz wegen Mangelhaftigkeit der erschienenen Anzeige.
2. Druckunterlagen für den Druck von Anzeigen sowie Beilagen und Beihefter sind vom Auftraggeber unaufgefordert spätestens bis zum jeweiligen Druckunterlagenschlusstermin anzuliefern.
3. Liegen dem Auftragnehmer die Druckunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, so wird a) bei Schaltung einer Anzeigenserie das vorausgehend geschaltete Motiv wiederholt, b) bei einer Einzelanzeigenschaltung der gesamte Einzelpreis berechnet. Sollte sich ein neuer Auftraggeber finden, so wird der Rechnungsbetrag um den Betrag, den dieser für die Anzeige zahlt, gekürzt. c) Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht rechtzeitige Ablieferung von Druckunterlagen Aufwendungen oder ein Schaden, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten.
4. Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Plazierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Druckqualität auftritt.
5. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
V. Belegexemplare
1. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
VI. Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Wiedergabequalität der Anzeige.
2. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
3. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur hergeleitet werden, wenn die tatsächliche Auflage die aus den Media-Daten ersichtliche Auflage um mehr als 30 v. H. unterschreitet. Eine Unkenntnis der Media-Daten des Auftragnehmers geht zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Media-Daten trotz schriftlicher Anforderung vor Erteilung des Anzeigenauftrages nicht übersandt.
VII. Rügepflicht
1. Reklamationen müssen bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Belegexemplars erhoben werden.
2. Bei nicht offensichtlichen Mängeln muss die Mängelrüge unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens aber vier Wochen nach Eingang des Beleges erhoben werden.
3. Unterbleibt eine Mängelrüge oder wird diese nicht fristgemäß erhoben, so gilt die Anzeige in Ansehung des Mangels als mangelfrei abgenommen.
VIII. Schadenersatz
1. Der Auftragnehmer haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund
a) in voller Höhe nur, soweit dem Auftragnehmer oder seinen leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
b) in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, soweit sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt aber nur für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
c) Wesentliche Vertragspflicht des Auftragnehmers im Sinne dieser Bestimmung ist allein die Pflicht zur Veröffentlichung der vom Auftraggeber durch rechtzeitige und vollständige Zusendung von Druckunterlagen, Beilagen und Beiheften vorbereiteten Anzeige. Eine Abweichung der veröffentlichten Anzeige von der in den Druckunterlagen vorgesehenen Form oder dem dort vorgesehenen Inhalt hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten, wenn ohne diese Abweichung eine Veröffentlichung aus gestaltungstechnischen oder presserechtlichen Gründen unmöglich oder dem Auftragnehmer unzumutbar gewesen wäre.
d) Das Erscheinen eines periodischen Druckwerkes zu dem vom Auftragnehmer vorgesehenen oder dem Auftraggeber mitgeteilten Zeitpunkt ist nicht als wesentliche Vertragspflicht im Sinne von Punkt „c“ anzusehen.
2. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung oder § 635 BGB ausgeschlossen.
IX. Unmöglichkeit, Verzug
1. Ein für den Fall des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlenden Entgelt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so bleibt der Auftraggeber unbeschadet weiterer Rechtspflichten zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Dies gilt nicht, falls die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht.
3. Das Erscheinen eines periodischen Druckerzeugnisses, in welchem die Anzeige des Auftraggebers vertragsgemäß zu erscheinen hatte, nach dem vom Auftragnehmer vorgesehenen oder einem dem Auftraggeber mitgeteilten Erscheinungstermin ist nicht als Verzug des Auftragnehmers anzusehen.
X. Rechte des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhaltes, der Herkunft (Auftraggeber) oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Bestimmung verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftraggeber (z. B. aufgrund von Konkurrenzbeziehungen oder Verstößen gegen Anstand und Sitte) unzumutbar ist.
2. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
3. Die Ablehnung eines Auftrages bleibt vorbehalten. Sie wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Eingang des Auftrages mitgeteilt.
4. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Falls dem Auftraggeber eine Freistellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, hat er dem Auftragnehmer Ersatz für alle Aufwendungen, insbesondere für Gegendarstellungen zu leisten.
XI. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnung ist innerhalb der aus der jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen, vom Ausstellungsdatum der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der jeweils gültigen Preisliste gewährt.
2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet.
3. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
4. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
XII. Stornierung von Anzeigenaufträgen
1. Die Stornierung eines Anzeigenauftrages muss dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden.
2. Bei Stornierung einer Einzelanzeigenschaltung bis zum Anzeigenschluss der für die Schaltung vorgesehenen Ausgabe entstehen dem Auftragnehmer keine Kosten. In diesem Sinne nicht fristgemäße Stornierungen können vom Auftragnehmer pauschal mit einer Stornierungsgebühr von 40% des Netto-Auftragswertes belegt werden.
3. Hat der Auftraggeber bei Bestellung einer Anzeigenserie einen Preisnachlass gegenüber dem Preis der der Serie entsprechenden Anzahl von Einzelanzeigen erhalten, so gilt dieser Preisnachlass für den Fall der vorzeitigen Kündigung der Anzeigenserie als nicht gewährt. Der für jede veröffentlichte Anzeige sich ergebende Preisdifferenzbetrag ist vom Auftraggeber nachzuzahlen. Die Zahlung ist fällig bei schriftlicher Mitteilung der Preisdifferenz durch den Auftragnehmer.
4. Die Kündigung einer Anzeigenserie vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist nur aus wichtigem Grund und nur bis zum Anzeigenschluss des folgenden Heftes möglich. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
XIII. Salvatorische Klausel
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung im Fall des Vorliegens von Vertragslücken.
>XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Stammsitz des Auftragnehmers.
2. Gerichtsstand ist München.